Bisher erschienen unter ‘Gesundheitspolitik’
“Regierung: Aufbereitete Medizinprodukte gefahrlos wieder zu verwenden”
“Die Bundesregierung hält den regulatorischen Rahmen zur Aufbereitung von Medizinprodukten für ausreichend.” Das erklärt der Deutsche Bundestag in einer Pressemitteilung auf seiner Website. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD betone die Regierung, dass die bestehenden Vorschriften sicherstellten “dass aufbereitete Medizinprodukte gefahrlos wieder verwendet werden können”. >Bitte lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung.
Deutsche Experten nehmen Stellung zur Aufbereitung:
“Die Risiken sind beherrschbar”
“Die Aufbereitung von Einmal-Medizinprodukten ist in Europa gängige Praxis. Doch immer wieder tauchen Fragen nach den Risiken für Patienten und Anwender auf. Eine Art Risiko-Bestandsaufnahme hat jetzt die EU-Kommission vorgelegt. Deutsche Experten halten den Bericht für prinzipiell richtig, aber unausgewogen.” Das teilt das Medical Data Institute in einer Stellungnahme mit, die im Presseportal von news aktuell erschienen ist. Unter anderem heißt es darin Diesen Beitrag weiterlesen »
EU-Kommission über die Wiederaufbereitung: Patientensicherheit im Mittelpunkt
Vor wenigen Tagen hat die Europäische Kommission ihren „Bericht über die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten in der Europäischen Union“ (PDF) veröffentlicht. Darin nimmt sie ausführlich Stellung zum Sachstand und zur Sicherheit in der Aufbereitung. Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, wie wichtig die hohen Qualitätsnormen und die Transparenz sind, denen sich professionelle Aufbereiter wie die ReDis GmbH verpflichtet sehen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Gesundheitsministerium wünscht Aufbereitung
„Der Weltmarkt für Medizintechnik (ca. 200 Mrd. EUR) ist bereits heute von großer und künftig noch wachsender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“, so heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. In einem ausführlichen Erfahrungsbericht bekennt sich das Ministerium zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Auf der Website des BMG steht der Bericht in mehreren PDF-Dokumten zur Verfügung. > Hier geht es zur Website.